Wir stellen die Woche viele Anträge auf Einzelverträge nach §77 SGB XI oder Einzelgenehmigungen nach §37 SGB. Leider gibt es oft Probleme bei den Anträgen, wenngleich beispielsweise die Verträge nach §77 SGB XI eine "Soll Bestimmung" ist, also eigentlich nicht abgehent werden dürfen. Bei vielen Krankenkassen gibt es wenige Probleme, bei anderen sind die Probleme immer gleich, diese führen wir hier auf, sozusagen als Erfahrungsbericht. Wir können nicht sagen, ob diesen Kassen die Pflege ihrer versicherten nichts wert ist, oder ob sie eine Abneigung den Pflegekräften gegenüber haben. Es gibt leider viele Kassen, die die Qualität guter Pflege oder eine Wertschätzung der Menschen, die Pflegen, selbst nach langen Verhandlungen und Gesprächen, einfach nichts Wert ist. Auch die Vorstellung, was eine Ausgebildete Examinierte Pflegekraft die Stunde abrechnen kann geht weit von der Realität weg. Auch haben sie oft kein "Zulassungsverfahren" sondern ein "Ablehnungsverfahren" von Pflegekräften. Hier lesen Sie, warum wir verschiedene Anmeldungen nur sehr ungern machen.
Oft verlangen Kassen, das Pflegefachkräfte kostenlos arbeiten bei voller Haftung (der Pflegefachkraft).
Gerne könnt ihr uns weitere Fälle melden, wenn ihr entsprechende Nachweise uns ebenfalls zukommen lasst. (deswegen immer alles schriftlich geben lassen)
Bitte Beachtet das die Fälle erst gelöscht werden, wenn Anträge reibungslos vonstatten gehen oder die Krankenkasse mit uns Kostruktiv zusammenarbeitet, so kann es sein, das alte Fälle bei kleinen kassen länger in der liste sind, als die von Engagierten kassen.
Info für Krankenkassen: Wir Beraten nicht nur sehr gerne Krankenkassen (wir sind Vermittler für beide Seiten und gelden Deutschlandweit als Kompetenteste Experten zu diesem Themen!), sondern man kann unsere Antragsvorprüfung nutzen und somit Kostengünstig in weniger als 2 Wochen einem Vertrag zustimmen. Sprechen Sie uns gerne an!
Shortlist :
AOK (generel) , KKH , AOK Niedersachsen , AOK Rheinland Hamburg , Bahn BKK , mh Plus
Krankenkasse | Problem |
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(Generel)
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Überdurchschnittlich schlechte Bezahlung der Pflegekräfte (etwa 22 - 24 €/Std für examinierte Fachkräfte), und sehr viele rücklaufenden Rechnungen, eine Antragsdauer die erheblich länger ist (ca. 6 Monate) und nicht rückwirkender Bezahlung der Pflegekräfte (Sie müssen bis zur Vertragserteilung einige Monate lang kostenlos arbeiten). Behandlungspflegen werden in der Regel verweigert. Da dieses verhalten existenzbedrohend für Pflegekräfte ist, raten wir von einer Anmeldung ab! Ausnahme: Eine schriftliche Bestätigung der AOK an den Patienten, dass sie „vom Tag der Beantragung die Einzelpflegekraft nach §77 SGB XI“ bezahlen. Entschädigt wenigstens für die Zeit der Antragsstellung. |
(2020 bis Heute)
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2020 wurden 3 Anträge auf Einzelverträge in Sachsen-Anhalt gestellt. In diesen Verfahren entsad oft das Gefühl, dass Anträge und Wiedersprüche grundsätzlich nicht ernst genommen werden, sie handeln nicht und zögert so über 8 Monate die Versorgung mehrerer Patienten hinaus, die Pflegekraft wurde in der Zeit nicht vergütet. Nach diesen langwirigen Verhandlungen Nahm sich ein engagierter Mitarbeiter der KKH dem Problem an und somit kam der Vertrag dan in einer Woche zustande. . |
(2021 bis Heute)
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Kommunikationsbereitschaft. Anträge werden nicht korrekt gelesen, Ablehnungsschreiben nie im Bezug auf die Anträge. Trotz rechtlich verbindlicher "Muss Regelung" wird abgelehnt. Erstattung der während des Verfahren entstandenen Kosten der Pflegekraft werden NICHT übernommen (Sie verlangen kostenlose Arbeit der Pflegefachkraft bei voller Haftung der Pflegefachkraft). |
(2021 bis Heute)
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eher schlechte Kommunikation bezühlich Anforderungs uns antragsverfahren. Nehmen Anträge von Pflegefachkräften grundsätzlich nicht ernst (es wird nichtmal der eingang bestätigt oder ein Sachbearbeiter benannt), verhalten sich Berufsverachtend Pfelegkräften gegenüber.. |
(2021 bis Heute) |
SGB V Leistung werden nicht ausgestellt, Verfahren werden unnötig ohne Rechtsgrundlage in die Länge gezogen. Nehmen keinerlei Bezug in Ihren Ablehnungsschreiben auf die Anträge oder Widersprüche und ziehen die Begründungen trotz vorhandener Unterlagen scheinbar aus dem Zylinder. Beispielsweise gibt es Kooperationsverträge mit Pflegediensten, und sie antworten in der Ablehnung, dass der Ausfall einer Einzelpflegefachkraft nicht kompensierbar sei. |
(2019 bis Heute) |
Grundsätzlich ablehnend der Berufsgruppen der Pflegekräfte gegenüber. Kommunikation mit Pflegekräften oder curassist wird übergangen und auf die Angehörigen abgewälzt. Statt eine Pflegefachkraft als Fachkraft anzuerkennen, wird alles aufgefahren inkl. DRV (die prüfen, ob wir überhaupt mit der Knappschaft reden dürfen) und Widerspruchsausschuss (der ganz klar entscheidet, dass "3€ für eine Pflegefachkraft ein durchweg angemessener Lohn inkl. Wegpauschale ist", obwohl ein Pflegedienst rund 26€ für gleiche Leistung bekommt und alleine 3,52 für Fahrtkosten abrechnet) involvier. Somit sind sie bereit kosten in vielfacher Höhe der Vergütung von Pflegekräften aufzuwenden, statt alle Pflegekräfte in Deutschland als Fachkräfte anzuerkennen. |
(2019) |
Dieser Kasse ist eine ausgebildete examinierte Pflegekraft nur 14€/Stunde wert. Wenn diese Pflegekraft Betreuungs- oder Entlastungsleistung vornimmt, bekommt sie sogar nur 11,50€/ Stunde. Aufgrund der geringen Wertschätzung der Pfleger gegenüber raten wir von einer Anmeldung ab. |