curassist erklärt die neuen Pflegegrade und wie die Begutachtung durch den MDK erfolgt
Seit dem 01.01.2017 ist das neue Begutachtungssystem zur Einstufung in die Pflegegrade aktiv.
Die Begutachtung erfolgt über sogenannte „Bewertungsmodule“, welche jeweils einem eigenen Lebensbereich zugeordnet sind. Als Maß der Pflegebedürftigkeit gilt die Selbstständigkeit des zu Pflegenden.
Aber wie läuft eine Begutachtung durch den MDK ab?
Wer bisher noch nicht in eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad eingestuft wurde, muss die Einstufung bei seiner Pflegekasse beantragen, das trifft ebenfalls bei einer beabsichtigten Höherstufung zu.
Zur Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit oder einer Höherstufung des bisherigen Pflegegrades führt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) eine Begutachtung vor Ort durch. Im Fachjargon heißt dieser Vorgang: „Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“. Der Termin wird euch rechtzeitig vor der Begutachtung vom MDK mitgeteilt.
Folgende Punkte werden bei einer Begutachtung durch den MDK abgefragt und erfasst:
Was ist neu an der Begutachtung seit dem 01.01.2017?
Im Wesentlichen gibt es zwei große, einhergehende Veränderungen durch das NBA (Neues Begutachtungsassessment):
Die pflegebedürftige Person wird nach ihrer Selbstständigkeit beurteilt, dementsprechend wird jede Frage mit Punkten bewertet.
Definition |
Punkte |
Selbstständig: Ist, wer ohne fremde Hilfe handeln kann oder auch wer eine Handlung mit Hilfsmitteln erledigen kann.
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0 Punkte |
Überwiegend selbstständig: Ist, wer die meisten Handlungen noch selbst durchführen kann und bei dem nur ein geringer Pflegeaufwand für die Pflegefachkraft besteht. |
1 Punkt |
Überwiegend unselbstständig: Ist, wer Aktivitäten zu einem geringen Teil selbst durchführen kann, weil er noch über gewisse Ressourcen verfügt. Die Pflegefachkraft muss aber anleiten und motivieren. |
2 Punkte |
Unselbstständig: Ist, wer Handlungen nicht mehr selbstständig durchführen kann und auch über keine Ressourcen mehr verfügt. Alle Aktivitäten müssen fast komplett von der Pflegefachkraft übernommen werden. |
3 Punkte |
Hier gebe ich eine kurze Übersicht über die Module.
Modul |
Gewichtung |
Modul 1:
Mobilität |
Wie selbstständig kann sich der Pflegebedürftige fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich? Wie sieht es mit Treppensteigen aus? |
Modul 2:
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
Wie findet sich jemand örtlich und zeitlich zurecht? Kann der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann der Mensch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen? |
Modul 3:
Verhalten und psychische Problemlagen |
Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, z.B. bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
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Modul 4:
Selbstversorgung |
Wie selbstständig kann sich der Pflegebedürftige im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen?
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Modul 5:
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
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Welche Unterstützung braucht der Pflegebedürftige im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen? Wie oft ist die Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig? |
Modul 6:
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
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Wie selbstständig kann der Pflegebedürftige noch den Tagesablauf gestalten und planen oder soziale Kontakte pflegen? |
Quelle: MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Die Bestimmung der Pflegegrade erfolgt durch die Berechnung des Gesamtpunktewertes, diese gehen mit einer festgelegten Prozentgewichtung der o.g. sechs Module einher. Der Summe der Ergebnisse aus dem jeweiligen Modul wird dabei ein bestimmter gewichteter Punktwert zugeordnet. Die gesamten gewichteten Punkte werden dann addiert und dieses Gesamtergebnis ergibt bzw. bestimmt dann den Pflegegrad.
Die ermittelten Ergebnisse der Begutachtung werden gemäß der in §1 SGB XI festgelegten Berechnungsregeln zusammengeführt. Für jedes Modul wird sowohl ein Summenwert als auch ein gewichteter Punkt ermittelt. Mit dieser Gewichtung ist gesichert, dass die Selbstversorgung mit 40% am stärksten in die Berechnung eingeht. Mobilität fließt mit 10% ein, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20%, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15%.
Eine Ausnahme bilden hier die Module 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen), welche nicht beide gewichtet und berücksichtigt werden, sondern nur das mit der höchsten Punktzahl.
Überblick der Gewichtung der sechs Module
Modul |
Gewichtung |
Modul 1: |
10 Prozent |
Modul 2 und 3: |
15 Prozent (Modul mit der höchsten Punktzahl wird gewertet |
Modul 4: |
40 Prozent |
Modul 5: |
20 Prozent |
Modul 6: |
15 Prozent |
Gewichtet wird die Summe der Ergebnisse aus jedem Modul. In den folgenden Tabellen lässt sich für jedes Modul ablesen, welche gewichteten Punktwerte welchen Summen zugeordnet sind.
Modul 1: Mobilität
Summe |
Beeinträchtigung von Selbstständigkeit/Fähigkeiten |
Gewichtete Punkte |
0 bis 1 |
Keine |
0 Punkte |
2 bis 3 |
Geringe |
2,5 Punkte |
4 bis 5 |
Erhebliche |
5 Punkte |
6 bis 9 |
Schwere |
7,5 Punkte |
10 bis 15 |
Schwerste |
10 Punkte |
Modul 2 oder 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten/Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Berücksichtigt und gewichtet wird hier das Modul mit der höchsten Punktzahl.
Modul 2:
Summe |
Beeinträchtigung von Selbstständigkeit/Fähigkeiten |
Gewichtete Punkte |
0 bis 1 |
Keine |
0 Punkte |
2 bis 5 |
Geringe |
3,75 Punkte |
6 bis 10 |
Erhebliche |
7,5 Punkte |
11 bis 16 |
Schwere |
11,25 Punkte |
17 bis 33 |
Schwerste |
15 Punkte |
Modul 3:
Summe |
Beeinträchtigung von Selbstständigkeit/Fähigkeiten |
Gewichtete Punkte |
0 |
Keine |
0 Punkte |
1 bis 2 |
Geringe |
3,75 Punkte |
3 bis 4 |
Erhebliche |
7,5 Punkte |
5 bis 6 |
Schwere |
11,25 Punkte |
7 bis 65 |
Schwerste |
15 Punkte |
Modul 4: Selbstversorgung
Summe |
Beeinträchtigung von Selbstständigkeit/Fähigkeiten |
Gewichtete Punkte |
0 bis 2 |
Keine |
0 Punkte |
3 bis 7 |
Geringe |
10 Punkte |
8 bis 18 |
Erhebliche |
20 Punkte |
19 bis 36 |
Schwere |
30 Punkte |
37 bis 54 |
Schwerste |
40 Punkte |
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Summe |
Beeinträchtigung von Selbstständigkeit/Fähigkeiten |
Gewichtete Punkte |
0 |
Keine |
0 Punkte |
1 |
Geringe |
5 Punkte |
2 bis 3 |
Erhebliche |
10 Punkte |
4 bis 5 |
Schwere |
15 Punkte |
6 bis 15 |
Schwerste |
20 Punkte |
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Summe |
Beeinträchtigung von Selbstständigkeit/Fähigkeiten |
Gewichtete Punkte |
0 |
Keine |
0 Punkte |
1 bis 3 |
Geringe |
3,75 Punkte |
4 bis 6 |
Erhebliche |
7,5 Punkte |
7 bis 11 |
Schwere |
11,25 Punkte |
12 bis 18 |
Schwerste |
15 Punkte |
Bestimmung des Pflegegrades
Die Summe aller gewichteten Punkte aus den Modulen ergibt den Gesamtpunktwert, dieser liegt zwischen 0 und 100 Punkten. Der Gesamtpunktwert gibt dabei Auskunft über den Pflegegrad bzw. die Pflegebedürftigkeit. Eine Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn der Gesamtpunktwert mind. 12,5 Punkte beträgt.
Gesamtpunktwert |
Beeinträchtigung von Selbstständigkeit/Fähigkeiten |
Pflegegrad |
12,5 bis unter 27 |
Geringe |
1 |
27 bis unter 47,5 |
Erhebliche |
2 |
47,5 bis unter 70 |
Schwere |
3 |
70 bis unter 90 |
Schwerste |
4 |
90 bis 100 |
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
5 |
Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/by/pflege/beduerftigkeit/index_15948.html
(20.01.2017 Jenny Harenbrock)